| | | (...) Die zur Durchführung einer Referendarstation oder eines Studienpraktikums verarbeiteten Daten werden spätestens nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Referendarstation oder das Studienpraktikum abgeschlossen wurde, gelöscht oder anonymisiert. Werden personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben? Zur Durchführung von Referendarstationen und Studienpraktika kann es erforderlich sein, dass das Bundeskartellamt personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen des Bundes weitergibt (zum Beispiel im Fall einer Vergütung von Studienpraktika). - Zum Stellenangebot | | |